Inhaltsverzeichnis
- Was ist die DGUV-3 PrĂ¼fung?
- Was ist der E-Check?
- Was ist der Unterschied zwischen DGUV-3 und E-Check?
- Wer braucht eine DGUV-3 PrĂ¼fung?
- Was wird geprĂ¼ft?
- Welche PrĂ¼ffristen gelten?
- Wer darf prĂ¼fen?
- Was passiert, wenn die PrĂ¼fung fehlt?
- Was kostet eine DGUV-3 PrĂ¼fung in MĂ¼nchen?
- Checkliste fĂ¼r Unternehmen
- Häufige Fragen (FAQ)
1. Was ist die DGUV-3 PrĂ¼fung?
Die DGUV Vorschrift 3 (frĂ¼her BGV A3) ist eine UnfallverhĂ¼tungsvorschrift der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung. Sie verpflichtet Arbeitgeber dazu, elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmĂ¤ĂŸig auf ihren sicheren Zustand prĂ¼fen zu lassen.
Ziel ist es, elektrische Unfälle, Brände durch KurzschlĂ¼sse und Ausfälle durch defekte Geräte zu verhindern. Die PrĂ¼fung ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht fĂ¼r alle Betriebe in Deutschland.
- DGUV Vorschrift 3 (frĂ¼her BGV A3)
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- DIN VDE 0100, DIN VDE 0105, DIN VDE 0701-0702
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
2. Was ist der E-Check?
Der E-Check ist ein standardisiertes PrĂ¼fverfahren, das vom ZVEH (Zentralverband der Deutschen Elektro- und Informationstechnischen Handwerke) entwickelt wurde. Er basiert auf denselben technischen Normen wie die DGUV-3 PrĂ¼fung, geht aber in manchen Bereichen noch tiefer – besonders bei privaten Haushalten und Gewerbeobjekten.
Im gewerblichen Bereich wird der E-Check häufig als Ă¼bergeordnete PrĂ¼fung der gesamten elektrischen Anlage eines Gebäudes eingesetzt – also der Leitungen, Verteilerkästen, Schutzschalter und Steckdosen, nicht nur der einzelnen Geräte.
Nach bestandener PrĂ¼fung erhalten Unternehmen ein offizielles E-Check-Zertifikat, das auch gegenĂ¼ber Versicherungen GĂ¼ltigkeit hat
3. Wer braucht eine DGUV-3 PrĂ¼fung?
Arztpraxen & medizinische EinrichtungenÂ
Medizinische Geräte unterliegen zusätzlich der DGUV Vorschrift 3 und der DGUV Vorschrift 49. FĂ¼r Praxen, Zahnarztpraxen und Physio-Studios gelten besonders kurze PrĂ¼ffristen – oft 6 Monate fĂ¼r bestimmte Geräteklassen.
Hotels & Beherbergungsbetriebe
Hotels haften fĂ¼r die Sicherheit ihrer Gäste. Elektrische Mängel in Zimmern, KĂ¼chen oder Veranstaltungsräumen können zu erheblicher zivilrechtlicher Haftung fĂ¼hren. Versicherungen verlangen oft PrĂ¼fnachweise.
BĂ¼ros & Coworking Spaces
PCs, Drucker, Kaffeemaschinen, Mehrfachsteckdosen – in BĂ¼ros gibt es Dutzende ortsveränderliche Betriebsmittel, die regelmĂ¤ĂŸig geprĂ¼ft werden mĂ¼ssen.
Restaurants & Gastronomie
KĂ¼chengeräte, KĂ¼hlhäuser, LĂ¼ftungsanlagen – hohe Beanspruchung bedeutet erhöhtes Fehlerrisiko. Die DGUV-3 PrĂ¼fung ist hier Pflicht.
Einzelhandel & Ladengeschäfte
Kassenterminals, Beleuchtung, Präsentationssysteme – auch im Handel gelten die PrĂ¼fpflichten uneingeschränkt.
Hausverwaltungen & Vermieter
FĂ¼r Gemeinschaftsbereiche (Treppenhäuser, Tiefgaragen, Waschkeller) sind EigentĂ¼mer und Verwaltungen verantwortlich.
4. Was wird geprĂ¼ft?
Ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel Das sind alle Geräte mit Stecker, die bewegt werden können:
- Laptops, Computer, Monitore
- Drucker, Kopierer, Scanner
- Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen
- Elektrische Werkzeuge
- Medizinische Geräte
- GeprĂ¼ft wird: SichtprĂ¼fung, Schutzleiterwiderstand, Isolationswiderstand, Schutzleiterstrom, Funktion.
Ortsfeste elektrische Anlagen Das sind fest eingebaute Installationen:
- Verteilerkästen und Sicherungen
- Steckdosen und Lichtschalter
- Festverkabelte Maschinen
- Beleuchtungsanlagen
- Notstromaggregate
- GeprĂ¼ft wird: Besichtigung, Erprobung, Messen nach DIN VDE 0105-100.
5. Welche PrĂ¼ffristen gelten?
Die Fristen richten sich nach der Nutzungsintensität, dem Einsatzbereich und dem Gerät selbst. Als Richtwerte gelten:
Ortsveränderliche Betriebsmittel:
- Normales BĂ¼roumfeld: alle 24 Monate
- Gewerblich/industriell: alle 6–12 Monate
- Baustellen & handwerkliche Betriebe: alle 3 Monate
- Medizinische Geräte (nach DGUV V49): alle 6 Monate
Ortsfeste Anlagen:
- BĂ¼ros & Praxen: alle 4 Jahre
- Hotels, Gastronomie: alle 1–4 Jahre je nach Bereich
- Feuchträume & AuĂŸenanlagen: alle 1 Jahr
Die Fristen sind Richtwerte. Der verantwortliche Elektrofachbetrieb legt die konkrete Frist basierend auf einer Gefährdungsbeurteilung fest. KĂ¼rzere Fristen können vom Gewerbeaufsichtsamt oder der Versicherung vorgeschrieben werden.
6. Wer darf die PrĂ¼fung durchfĂ¼hren?
Nicht jeder darf eine DGUV-3 PrĂ¼fung durchfĂ¼hren. Das Gesetz schreibt vor:
- Elektrofachkraft (ausgebildeter Elektriker mit einschlägiger Qualifikation) – fĂ¼r alle PrĂ¼fungen
- Elektrotechnisch unterwiesene Person – nur fĂ¼r einfache SichtprĂ¼fungen unter Aufsicht
FĂ¼r den E-Check gilt zusätzlich: Nur Betriebe, die dem ZVEH angeschlossen sind und eine entsprechende Lizenz besitzen, dĂ¼rfen das offizielle E-Check-Zertifikat ausstellen.
Als zugelassener Elektrofachbetrieb in MĂ¼nchen fĂ¼hren wir beide PrĂ¼fungen durch und stellen rechtssichere PrĂ¼fprotokolle sowie offizielle E-Check-Zertifikate aus.
7. Was passiert, wenn die PrĂ¼fung fehlt oder Mängel nicht behoben werden?
Haftungsrechtlich: Bei einem Unfall oder Brand durch einen elektrischen Defekt haften Sie als Unternehmer persönlich – auch strafrechtlich – wenn keine PrĂ¼fnachweise vorliegen.
Versicherungstechnisch: Viele Gewerbeversicherungen und Gebäudeversicherungen schlieĂŸen Schäden aus, wenn die vorgeschriebenen PrĂ¼fungen nicht nachgewiesen werden können. Im Schadensfall droht die Ablehnung der Zahlung.
Behördlich: Das Gewerbeaufsichtsamt und die Berufsgenossenschaft können PrĂ¼fnachweise anfordern. Bei fehlenden Unterlagen drohen BuĂŸgelder und im Extremfall eine BetriebsschlieĂŸung.
Wer seinen Mitarbeitern und Kunden gegenĂ¼ber verantwortungsvoll handeln will, kommt an regelmĂ¤ĂŸigen PrĂ¼fungen nicht vorbei.
8. Was kostet eine DGUV-3 PrĂ¼fung in MĂ¼nchen?
Die Kosten hängen von mehreren Faktoren ab:
- Anzahl der zu prĂ¼fenden Betriebsmittel
- Art der Betriebsmittel (einfach vs. komplex)
- Zustand und Alter der Anlage
- GrĂ¶ĂŸe des Betriebs und Aufwand vor Ort
Orientierungswerte:
- PrĂ¼fung pro Betriebsmittel (Geräte): ab 2–5 € pro StĂ¼ck bei grĂ¶ĂŸeren Mengen
- PrĂ¼fung ortsfester Anlagen: ab 150 € je nach Umfang
- Komplettpaket fĂ¼r kleine BĂ¼ros (bis 20 Geräte + Anlage): ab ca. 200 €
- Hotels, Praxen, grĂ¶ĂŸere Betriebe: individuelle Angebote
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